Unsere AGB können Sie von dieser Seite herunterladen
Bitte klicken Sie mit der rechten Maustaste auf den nachfolgenden Link, und wählen Sie "Ziel speichern unter" um den Download zu starten.
Wenn Sie den Link mit der linken Maustaste anklicken, wird das Dokument geöffnet. Dies kann, je nach Geschwindigkeit Ihrer Internet-Verbindung, einige Zeit in Anspruch nehmen.
Zellwerk AGB jetzt runterladen (PDF 2,5 MB)

Die ZELLWERK GmbH & Co. KG (nachfolgend ZELLWERK genannt) erbringt ihre Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Diese haben auch Geltung für sämtliche, künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart und vorgelegt werden. Spätestens mit der erstmaligen Nutzung von Diensten und Leistungen, oder Lieferungen gelten diese Bedingungen als angenommen.
Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Nutzers oder Käufers, werden nur wirksam, wenn ZELLWERK sie schriftlich bestätigt. Dies gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsabschluss. Gegenbestätigungen des Nutzers oder Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Die Mitarbeiter von ZELLWERK sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.
ZELLWERK ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen, wie zum Beispiel Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen, mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.
Widerspricht der Kunde, insbesondere der Nutzer oder Käufer, den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungs- oder Ergänzungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Änderung oder Ergänzung wirksam.
Widerspricht der Kunde, insbesondere der Nutzer oder Käufer fristgemäß, so ist ZELLWERK berechtigt, bestehende Verträge zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
Die aktuellen AGB der ZELLWERK sind ständig auf der Website der Zellwerk GmbH & Co. KG öffentlich zugänglich und können hier heruntergeladen werden.